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Kosten

Erstberatung / Beratung / Kosten

Das anwaltliche Erstberatungsgespräch dient grundsätzlich der ersten Einschätzung der Sachlage und einer allgemeinen Betrachtung möglicher Vorgehensweisen. Dabei lassen sich in einem entsprechenden Erstgespräch nicht alle juristischen Fragen abschließend klären. Sie erhalten aber eine mündliche Auskunft oder einen mündlichen Rat im vorbezeichneten Sinne.

Danach sollen sie entscheiden können, ob Sie uns weitergehend beauftragen wollen. Der eher auf Allgemeinheit abzielende Charakter soll sich dabei in den Kosten für den Anwalt bei einer Erstberatung niederschlagen, da der Aufwand in der Regel vergleichsweise geringer ausfällt, als bei der Überprüfung Ihres konkreten Sachverhaltes.

Die für die Erstberatung bei einem Anwalt anfallenden Kosten richten sich maßgeblich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses deckelt die Gebühr für Verbraucher nach oben hin auf 190 €. Auf die Beratungsgebühr fallen zudem zusätzlich 19 % Umsatzsteuer an.

In der Regel wird ein Zeitaufwand von einer Stunde eingeplant. Sollte dies nicht ausreichen, Sie im vorbezeichneten Sinne bei allgemeiner Betrachtung zu informieren, nehmen wir uns auch mehr Zeit, weisen aber darauf hin, sobald die spezielle Aufarbeitung Ihres Sachverhaltes nicht mehr von der Erstberatung umfasst wird.

Grundsätzlich schätzen wir für das erste Gespräch die persönliche Beratung. Vieles lässt sich einfacher erklären, wenn wir uns im persönlichen Gespräch gegenübersitzen und Sie bekommen gleich einen Eindruck von Ihrem neuen Anwalt, können ihn kennenlernen und feststellen, ob „die Chemie“ stimmt.